Internationaler Tag der Menschenrechte, 9.12.2021, Offenbach a.M

10. Dezember 2021

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Rede anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, 9.12.2021, Offenbach a.M. 

Hallo, mein Name ist Katja Strobel, ich spreche für die VVN/BdA Offenbach. Ein langer und unbequemer Name – genauso unbequem wie das Gedenken, wegen dem wir heute hier stehen. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte. Die Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet in der Absicht, Krieg und Faschismus zu beenden und zukünftig zu verhindern. Ein Meilenstein in der menschlichen Geschichte! Leider sind wir heute an einem Punkt, an dem die Menschenrechte in einem großen Ausmaß mit Füßen getreten werden – angefangen bei den globalen Ungerechtigkeits- und Ausbeutungsverhältnissen, und nicht zu Ende in unserem Alltag hier in Deutschland und Offenbach, wo rassistische, antisemitische, sexistische Angriffe und Übergriffe Alltag sind. Damit finden wir uns nicht ab! 

Deswegen sind wir hier und erinnern an eine Übereinkunft vor 73 Jahren, weil es dringend notwendig ist! 

Ich will ein paar Schlaglichter auf die Politik der AfD werfen, die trotz geringerer Wahlerfolge leider inzwischen zur politischen Normalität gehört, in Stadt- und Landräten und dem Bundestag rechtes Gedankengut und menschenverachtendes Reden in den politischen Alltag bringt und zur Normalität machen will. Das darf nicht passieren! Dagegen wehren wir uns! 

Die AfD bezeichnet in ihrem Wahlprogramm die Genfer Flüchtlingskonvention als „überholt“ und will Geflüchtete an den Grenzen generell zurückweisen, da sie ja auch sogenannten sicheren Drittstaaten kämen. Sie will sogenannten illegalen Eingereisten ein dauerhaftes Bleiberecht verwehren und nur noch qualifizierte Einwanderung akzeptieren. Das heißt, hinter die Standards von Menschenrechten zurückzufallen, wie sie mit der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 eingeführt wurden. 

Doch auch unsere Bundesregierungen haben das Asylrecht seitdem ausgehöhlt und gefährden es. Deswegen gilt es, Menschenrechte zu verteidigen, auch gegenüber unseren Regierungen! Geflüchteten sind Menschenrechte wie Unversehrtheit, Religions- und Bewegungsfreiheit, Recht auf Bildung und freien Zugang zu den Gerichten zuzugestehen! 

Die Genfer Flüchtlingskonvention entstand 1951 auch aus den furchtbaren Erfahrungen, die aus Nazi-Deutschland Flüchtende machen mussten – ich erinnere nur an ein Beispiel, das Schiff „St. Louis“, das 937 Jüdinnen und Juden von Hamburg über Kuba in die USA bringen sollte. Es folgte eine Monate lange Irrfahrt, das Schiff wurde überall abgewiesen, musste schließlich nach Europa zurückfahren und mindestens 254 Menschen wurden in Vernichtungslagern der Nazis umgebracht. 

2021 starben bis November mehr als 1.500 Menschen im Mittelmeer. Solche Katastrophen zu verhindern, wird nie überholt sein! 

Im Bundestag und in Petitionen sprach sich die AfD gegen die Annahme des UN-Migrationspaktes und gegen die UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung aus. Sie befürchtet, dass sich durch Gewohnheitsrecht internationale Menschenrechte-Standards durchsetzen könnten. Außerdem zieht sich eine Rhetorik der Hetze durch die Texte der AfD, die sich mit Einwanderung und Asyl befassen. Im Wahlprogramm wird als einziger Fluchtgrund das Bevölkerungswachstum in Afrika benannt. Abgesehen davon, dass hier ein gesamter Kontinent mit unterschiedlichen Welten pauschalisiert wird: einfach rassistisch! Die globalen Strukturen der Ausbeutung, die Kolonialgeschichte und Kriege, in die Deutschland politisch wie wirtschaftlich verstrickt ist, werden komplett ignoriert. Ständig wird von der AfD lamentiert, dass sogenannte Flüchtlingsströme ausgelöst würden, wenn es Signale geben soll, dass Geflüchtete wie Menschen behandelt werden. Es gibt keine Belege dafür, dass die Fluchtgründe sich danach richten, ob sich die reichen Länder vielleicht dazu durchringen können, Menschenrechte, auf die sie sich gern beziehen, auch tatsächlich zu gewähren, auch nicht danach, ob es Seenotrettung gibt oder Sozialleistungen gekürzt werden. Wer verfolgt ist, wessen Lebensgrundlage zerstört ist, wer keine Perspektiven sieht, der und die flieht! Und gerade in Deutschland, 40 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention, müssen wir entschieden dafür eintreten: Menschenrechte gelten für alle, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Papieren oder Religion. Für diese Selbstverständlichkeit müssen wir leider immer wieder einstehen, denn sie wird überall in Frage stellt. Stellen wir stattdessen lieber einmal das Recht auf steuerfreie Erbschaften und Vermögen in Frage! Wir wollen kein ängstliches „Das Boot ist voll“-Geplapper, sondern eine mutige und solidarische Gemeinschaft, die Ja sagt und sich einsetzt für ein würdiges Leben, globale soziale Rechte für alle. Danke! 

Gegen Nazischmierereien

19. November 2021

‏100-150 Menschen aus Stadt und Kreis Offenbach hatten sich am Freitag Abend bei dem Denkmal „Flamme“ versammelt, um ihre Empörung zu zeigen über die Nazischmierereien und antisemitischen Sprüche vom 12.11. an vielen Orten in Offenbach.
‏Viele, z. Teil auch sehr junge Menschen sind dem gefolgt und haben in spontanen kurzen Ansprachen klare Position für Toleranz und friedliches Zusammenleben in Offenbach, gegen Dummheit, Hass, Gewalt und Antisemitismus bezogen.
‏Auch die VVN-BdA Kreisvereinigung Offenbach ist im Bündnis BUNT statt braun dabei und war bei der Kundgebung beteiligt.

‏Das Foto ist von Rudolf Ostermann, munaVeRo/ Bunt statt braun

Aufstehen gegen Hass und Hetze

10. September 2021

22. Juni 1941

21. Juni 2021

Berlin, 28. April 2021

5. Mai 2021

Pressemitteilung: Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig –starkes Zeichen gegen die Wertung des bayerischen Verfassungsschutzes!

Gestern erreichte uns der Bescheid des Finanzamts für Körperschaften 1, mit dem es unserem Einspruch gegen die Bescheide, mit denen uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 – 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat. Die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 sind damit aufgehoben.

Wir sind erleichtert und froh, dass das Finanzamt und die Berliner Finanzverwaltung nach eineinhalbjährigem Verfahren die Wertung des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, wir seien  „extremistisch“  als widerlegt betrachten. [1]

Dazu haben wir mehrere Stellungnahmen und wesentliche Dokumente zu den Grundlagen unserer Arbeit vorgelegt, die unser Selbstverständnis als partei- und spektrenübergreifende Organisation, in der es – von Christ*innen, Sozialdemokrat*innen und Grünen über Linke und DKP zu parteilosen Mitgliedern aus unterschiedlichen Zusammenhängen – unterschiedliche Zugänge zum Antifaschismus gibt, darlegen.

Außerdem haben sowohl die beiden Vorsitzenden unserer inzwischen 8.000 Mitglieder zählenden Vereinigung, Cornelia Kerth und Axel Holz, als auch die Ehrenpräsidentin Esther Bejarano eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es nach ihrer Kenntnis keine

 „von der Vereinigung oder einer verantwortlich für sie handelnden Persönlichkeit“ ausgehende Erklärung darüber gebe, „dass sie ,alle nicht-marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potentiell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt‘.“– wie es das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz behauptete.

Weiter wird ausgeführt: „Die Vereinigung hat die parlamentarische Demokratie und schlechthin den Gehalt unserer Nachkriegsverfassungen auf Bundes- und Länderebene als eigenständigen Selbstwert (…) verteidigt und dies als eine aus dem antifaschistischen Kampf stammende grundlegende Verpflichtung behandelt, die ein gemeinsames Auftreten von kommunistischen, sozialistischen, christlichen, liberalen und sonstigen demokratischen Antifaschisten legitimiert.“

Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in der Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit eine überwältigende Solidarität erleben durften:

– Mehr als 100 Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen schickten uns Solidaritätsschreiben, die meist als öffentliche Erklärungen oder Schreiben an den Berliner und/oder den Bundesfinanzminister verfasst worden sind.

– Über 2.000 Antifaschist:innen haben diesen Angriff zum Anlass genommen, sich uns als Mitglieder anzuschließen.

– Eine hohe Spendenbereitschaft hat dafür gesorgt, dass wir die zunächst drohende Insolvenz nicht mehr fürchten mussten und unsere Arbeit verstärken können. Allen Spender:innen sagen wir noch einmal herzlichen Dank.

– Viele unserer Mitglieder haben sich mit ihren Kontakten und ihrem Gewicht, mit eigenen Aktionen und guten Vorschlägen eingebracht so dazu beigetragen, dass unsere Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben“ von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Die nun wieder erfolgte Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016-2018 ist ein wichtiges Zeichen für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten und für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen.

In diesem Sinne fordern wir weiterhin die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragraphen 51, Absatz 3, Satz 2!

In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!

Kontakt:

Hannah Geiger (Pressereferentin VVN-BdA)
presse@vvn-bda.de
Mobil |Mobile +49 (0)178 2785958
Telefon (+49) 030-55579083-4
Telefax (+49) 030-55579083-9


[1] Grundlage für den Entzug der Gemeinnnützigkeit war § 51, Absatz 3, Satz 1 und 2, der Abgabenordnung, wo es heißt:

„Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. 2Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

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