Aufstehen gegen Hass und Hetze

10. September 2021

22. Juni 1941

21. Juni 2021

Berlin, 28. April 2021

5. Mai 2021

Pressemitteilung: Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig –starkes Zeichen gegen die Wertung des bayerischen Verfassungsschutzes!

Gestern erreichte uns der Bescheid des Finanzamts für Körperschaften 1, mit dem es unserem Einspruch gegen die Bescheide, mit denen uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 – 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat. Die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 sind damit aufgehoben.

Wir sind erleichtert und froh, dass das Finanzamt und die Berliner Finanzverwaltung nach eineinhalbjährigem Verfahren die Wertung des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, wir seien  „extremistisch“  als widerlegt betrachten. [1]

Dazu haben wir mehrere Stellungnahmen und wesentliche Dokumente zu den Grundlagen unserer Arbeit vorgelegt, die unser Selbstverständnis als partei- und spektrenübergreifende Organisation, in der es – von Christ*innen, Sozialdemokrat*innen und Grünen über Linke und DKP zu parteilosen Mitgliedern aus unterschiedlichen Zusammenhängen – unterschiedliche Zugänge zum Antifaschismus gibt, darlegen.

Außerdem haben sowohl die beiden Vorsitzenden unserer inzwischen 8.000 Mitglieder zählenden Vereinigung, Cornelia Kerth und Axel Holz, als auch die Ehrenpräsidentin Esther Bejarano eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es nach ihrer Kenntnis keine

 „von der Vereinigung oder einer verantwortlich für sie handelnden Persönlichkeit“ ausgehende Erklärung darüber gebe, „dass sie ,alle nicht-marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potentiell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt‘.“– wie es das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz behauptete.

Weiter wird ausgeführt: „Die Vereinigung hat die parlamentarische Demokratie und schlechthin den Gehalt unserer Nachkriegsverfassungen auf Bundes- und Länderebene als eigenständigen Selbstwert (…) verteidigt und dies als eine aus dem antifaschistischen Kampf stammende grundlegende Verpflichtung behandelt, die ein gemeinsames Auftreten von kommunistischen, sozialistischen, christlichen, liberalen und sonstigen demokratischen Antifaschisten legitimiert.“

Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in der Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit eine überwältigende Solidarität erleben durften:

– Mehr als 100 Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen schickten uns Solidaritätsschreiben, die meist als öffentliche Erklärungen oder Schreiben an den Berliner und/oder den Bundesfinanzminister verfasst worden sind.

– Über 2.000 Antifaschist:innen haben diesen Angriff zum Anlass genommen, sich uns als Mitglieder anzuschließen.

– Eine hohe Spendenbereitschaft hat dafür gesorgt, dass wir die zunächst drohende Insolvenz nicht mehr fürchten mussten und unsere Arbeit verstärken können. Allen Spender:innen sagen wir noch einmal herzlichen Dank.

– Viele unserer Mitglieder haben sich mit ihren Kontakten und ihrem Gewicht, mit eigenen Aktionen und guten Vorschlägen eingebracht so dazu beigetragen, dass unsere Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben“ von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Die nun wieder erfolgte Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016-2018 ist ein wichtiges Zeichen für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten und für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen.

In diesem Sinne fordern wir weiterhin die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragraphen 51, Absatz 3, Satz 2!

In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!

Kontakt:

Hannah Geiger (Pressereferentin VVN-BdA)
presse@vvn-bda.de
Mobil |Mobile +49 (0)178 2785958
Telefon (+49) 030-55579083-4
Telefax (+49) 030-55579083-9


[1] Grundlage für den Entzug der Gemeinnnützigkeit war § 51, Absatz 3, Satz 1 und 2, der Abgabenordnung, wo es heißt:

„Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. 2Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Aufruf Kundgebung 1.Mai und 8. Mai 2021

28. April 2021

Beitrag der VVN-BdA auf der Kundgebung am 4.3.2021 in Offenbach

8. März 2021

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Liebe Freundinnen und Freunde,

dass der Faschist Höcke von der Offenbacher AfD in diese Stadt eingeladen wurde, zeigt ihre Übereinstimmung mit diesem rechtsextremistischen Anführer.

Für Höcke ist eine liberale Gesinnung Gift für Deutschland. Er bezeichnet den Liberalismus als Dekadenz, die die »Herrschaft von Nichtdeutschen über Deutsche“ erst möglich mache. „Der Liberalismus hat dem Islam erst den Raum zur Expansion gegeben“, so Höcke in seinem Buch: „Nicht zweimal in denselben Fluss“. 
Damit greift er uns alle an, alle Menschen, die für Demokratie und universelle Menschenrechte und ein respektvolles Zusammenleben aller Nationalitäten eintreten und vor allem die über 60 % Menschen mit Migrationsgeschichte in Offenbach, also die Mehrheit der Offenbacher*innen.
Höckes Ziel ist, die Demokratie durch eine völkisch-nationalistische Diktatur zu ersetzen.

Die phantasierte Bedrohung durch sogenannte kulturfremde Menschen, die Deutschland überfluteten und einen Bevölkerungsaustausch, eine „Umvolkung“ auslösten, findet man im übrigen auch bei der NPD und in der identitären Bewegung und in der militanten Szene (Massenmörder von Christchurch).

Höcke kündigt, sobald die AfD die Macht dazu habe, ein „Remigrationsprogramm“ an. Das heißt Massenabschiebung.
Man werde, so sagt er, „nicht um eine Politik der ‘wohltemperierten Grausamkeit’ herumkommen.” Und: „Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen die Deutschen keine halbe Sache“, so droht er in seinem Buch. 

Liebe Freundinnen, liebe Freunde, um das Jubiläum der Menschenrechte zu feiern, haben wir uns am 12. Dezember vor dem Rathaus versammelt und alle vertretenen Organisationen haben gute Gründe und Forderungen vorgebracht, die Menschenrechte in dem Bereich für den sie stehen, umzusetzen und durchzusetzen. 

Wenn die AfD hier in Offenbach mit ihren Anträgen und Pressemitteilungen Stimmung gegen die muslimische Bevölkerungsgruppe macht, indem sie z.B. Schweinefleisch in Schulkantinen und mehr Martinsumzüge fordert, dann beruht das auf den gleichen ideologischen Grundlagen, wie der Höckes: 
so genannte Kulturfremde werden als Verursacher von Ungerechtigkeit dargestellt. 

Höcke gehört aus dem Verkehr gezogen! Seine Reden sind die Anleitung für rassistischen Mord. 

Das bewies sich in Hanau. Der Mörder hatte sich noch einen Tag vor seinem 10fachen Mord in Hanau seine Reden im Internet angehört. 

Die AfD und Höcke greifen Menschenrechte und Grundgesetz an. 

Die Konsequenz ihrer Aussagen heißt Faschismus.

Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg!

Die AfD muss wieder raus aus den Parlamenten!

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